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   VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456   

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https://dejure.org/2024,6513
VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456 (https://dejure.org/2024,6513)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2024 - 10 CS 24.456 (https://dejure.org/2024,6513)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2024 - 10 CS 24.456 (https://dejure.org/2024,6513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3; LStVG Art. 8
    Sicherheitsrecht, Fußballfans, Maßnahmen gegen Mitglied der Ultra-Szene, Betretungs- und Aufenthaltsverbot, Meldeverpflichtung, Gefahrenprognose, Verhältnismäßigkeit

  • rewis.io

    Sicherheitsrecht, Fußballfans, Maßnahmen gegen Mitglied der Ultra-Szene, Betretungs- und Aufenthaltsverbot, Meldeverpflichtung, Gefahrenprognose, Verhältnismäßigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 10 CS 24.410

    Stadionverbot gegen Mitglied der Ultraszene des FC Augsburg ist rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456
    Unabhängig davon hat der Senat in dem Parallelverfahren 10 CS 24.410 bereits entschieden, dass die Anordnung des Betretungs- und Aufenthaltsverbots für weite Teile der Innenstadt von Augsburg mit Blick auf entsprechende Ausnahmeregelungen im angefochtenen Bescheid rechtlich nicht zu beanstanden ist, selbst wenn der Betroffene in der Innenstadt wohnt.

    So dürfte bei sogenannten Hochrisikospielen ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot sogar von sechs Stunden vor Spielbeginn bis sechs Stunden nach Spielschluss nicht unverhältnismäßig sein (BayVGH, B.v. 30.11.2017 - 10 ZB 17.2121 - juris Rn. 9; B.v. 11.3.2024 - 10 CS 24.410 - noch nicht veröffentlicht).

  • VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521

    Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456
    Ob bereits die Zugehörigkeit zur Augsburger Problemfanszene die Annahme einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit rechtfertigt (BayVGH, B.v. 9.6.2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 25.2.2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 für die eingeräumte Zugehörigkeit zur Hooliganszene), kann dahinstehen, denn hinsichtlich des Antragstellers spricht nach der im Eilverfahren nur möglichen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung alles dafür, dass die Antragsgegnerin zu Recht davon ausgeht, dass er gegenüber Anhängern anderer Fußball-Vereine gewalttätig geworden ist.
  • VGH Bayern, 30.11.2017 - 10 ZB 17.2121

    Betretungs- und Aufenthaltsverbot für Innenstadtbereiche bei Fußballspielen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456
    So dürfte bei sogenannten Hochrisikospielen ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot sogar von sechs Stunden vor Spielbeginn bis sechs Stunden nach Spielschluss nicht unverhältnismäßig sein (BayVGH, B.v. 30.11.2017 - 10 ZB 17.2121 - juris Rn. 9; B.v. 11.3.2024 - 10 CS 24.410 - noch nicht veröffentlicht).
  • VGH Bayern, 18.09.2018 - 10 CS 18.1599

    Pflicht der Sicherheitsbehörde zur Ermittlung der Tatsachengrundlage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456
    Ob unter Berücksichtigung der dargelegten Maßgaben im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen für den Erlass eines Betretungs- und Aufenthaltsverbots sowie der Meldeauflage vorliegen, beurteilt sich nach einer Gefahrenprognose, die anhand der Verhältnisse und dem möglichen Erkenntnisstand der Verwaltungsbehörde zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme (ex-ante Betrachtung) zu treffen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 10 CS 18.1599 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 28.8.2017 - 10 ZB 16.68 - juris Rn. 4 u. 7).
  • VG München, 25.02.2010 - M 22 K 08.203

    Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland; Hooligan; Meldeauflagen; Betretens-

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456
    Ob bereits die Zugehörigkeit zur Augsburger Problemfanszene die Annahme einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit rechtfertigt (BayVGH, B.v. 9.6.2006 - 24 CS 06.1521 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 25.2.2010 - M 22 K 08.203 - juris Rn. 82 für die eingeräumte Zugehörigkeit zur Hooliganszene), kann dahinstehen, denn hinsichtlich des Antragstellers spricht nach der im Eilverfahren nur möglichen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung alles dafür, dass die Antragsgegnerin zu Recht davon ausgeht, dass er gegenüber Anhängern anderer Fußball-Vereine gewalttätig geworden ist.
  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 10 ZB 16.68

    Meldeauflage für gewaltbereite Fußballanhänger

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 10 CS 24.456
    Ob unter Berücksichtigung der dargelegten Maßgaben im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen für den Erlass eines Betretungs- und Aufenthaltsverbots sowie der Meldeauflage vorliegen, beurteilt sich nach einer Gefahrenprognose, die anhand der Verhältnisse und dem möglichen Erkenntnisstand der Verwaltungsbehörde zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme (ex-ante Betrachtung) zu treffen ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 10 CS 18.1599 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 28.8.2017 - 10 ZB 16.68 - juris Rn. 4 u. 7).
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